Ein Artikel von Maud, hinzugefügt am 16. März 2020 3 min. lesen

BPI Frankreich

Der BPI hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zu unterstützen, deren Aktivität vom Coronavirus betroffen ist:

  • Einrichtung einer gebührenfreien Nummer (0 969 370 240), um ihnen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und sie an diese weiterzuleiten seine Regionalbüros mit ihren Cashflow-Problemen umzugehen.
  • Gewährung der Bpifrance-Garantiefür Gelddarlehen französischer Privatbanken an Unternehmen, die von den Folgen des Coronavirus betroffen sind,
  • Ausweitung traditioneller Garantien für Investitionskredite, um die von den Banken durchgeführten Sanierungen ohne Verwaltungsgebühren zu unterstützen,
  • Reorganisation mittel- und langfristiger Kredite für Bpifrance-Kunden, auf Anfrage durch den Kontext motiviert.

Seit dem 2. Märzs wurden Unterstützungsmaßnahmen für von der Epidemie betroffene Unternehmen ergriffen. Bpifrance möchte beruhigen, indem es daran erinnert, dass es in der Lage sein wird, Geldkredite für von der Krise betroffene KMU zu garantieren. „Alle Teams werden durch unsere fünfzig regionalen Einrichtungen mobilisiert, um VSEs und KMU in der Krise zu unterstützen, die sie aufgrund des Coronavirus durchmachen. Das bewährte Garantiesystem ist eine massive Reaktion auf Auswirkungen, die ihnen helfen könnte, diesen schwierigen Kurs zu überwinden “, erklärte Nicolas Dufourcq, CEO von Bpifrance. 

Weitere Informationen: BPI-Website

Wirtschaftsministerium

Angesichts der COVID-19-Coronavirus-Epidemie hat die Regierung sofortige Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen umgesetzt:

  • Zahlungsfristen für Sozial- und / oder Steuerzahlungen (URSSAF, Steuern);
  • In den schwierigsten Situationen können direkte Steuervergünstigungen im Rahmen einer individuellen Prüfung der Anträge entschieden werden.
  • Unterstützung des Staates und der Banque de France (Kreditvermittlung) bei der Aushandlung einer Umschuldung von Bankkrediten mit ihrer Bank;
  • Die Mobilisierung von Bpifrance, um Bankkassen zu garantieren, die Unternehmen aufgrund der Epidemie benötigen könnten;
  • Aufrechterhaltung der Beschäftigung in Unternehmen durch das vereinfachte und verstärkte System der Teilarbeitslosigkeit;
  • Unterstützung bei der Behandlung eines Konflikts mit Kunden oder Lieferanten durch den Business Mediator;
  • Staatliche Anerkennung von Coronavirus als Fall höherer Gewalt für seine öffentlichen Aufträge. Folglich werden für alle öffentlichen Aufträge des Staates die Verzögerungsstrafen nicht angewendet.

Für weitere Informationen: www.economie.gouv.fr/coronavirus-soutien-entreprises

Um bei Ihren Bemühungen unterstützt zu werden, können Sie sich an folgende Adresse wenden:
>>>>> Die zentrale Anlaufstelle für DIRECCTE in Ihrer Region:
Ile-de-France >>> idf.continuite-eco@direccte.gouv.fr >>> 01 70 96 14 15

>>>>> Der einzige Referent von CCIs und CMAs:
CCI Frankreich >>> Firmen-coronavirus@ccifrance.fr >>> 01 44 45 38 62