Ein Artikel von Maud, hinzugefügt am 30. März 2020 3 min. lesen

Verordnung, die die Ausstellung einer Gutschrift durch Tourismusfachleute einer Gutschrift an Kunden erlaubt

Die Bestellung ermöglicht es Tourismusfachleuten, ihren Kunden die Ausstellung einer 18-monatigen Gutschrift anstelle einer Erstattung anzubieten, die dem Gesamtbetrag entspricht, der gezahlt wird, wenn die Reise oder der Aufenthalt aufgrund von nicht gewährt werden kann ergriffene Maßnahmen unter Berücksichtigung der Coronavirus-Epidemie.   
Dieses System gilt für Stornierungen zwischen dem 1. März und vor dem 15. September 2020 einschließlich.
Sind besorgt: 

  • Kaufverträge für Reisen und Aufenthalte sowie Touristenpakete
  • Verträge für einzigartige Reisedienstleistungen, die von Fachleuten verkauft werden, die diese selbst herstellen. Dazu gehören beispielsweise Unterkünfte (vom Gastgeber angeboten), Mietwagen und andere touristische Dienstleistungen, die nicht Bestandteil eines Reisedienstes sind.
  •  Die Verträge über die vorgenannten Dienstleistungen, die von Verbänden verkauft werden, insbesondere solche, die auf nationalem Gebiet kollektive Empfänge von Minderjährigen mit Bildungscharakter organisieren, die diese Dienstleistungen selbst erbringen. 
  • Der Verkauf von Trockentickets ist von diesem System ausgeschlossen. Die Bestellung erfordert, dass der Fachmann oder die Vereinigung einen neuen Service anbietet, der eine bestimmte Anzahl von Bedingungen erfüllt, damit der Kunde das Guthaben nutzen kann. Wenn diese Gutschrift angeboten wird, kann der Kunde die Erstattung dieser Zahlungen für 18 Monate nicht verlangen. 

Verordnung zur Anpassung der Verwaltungsverfahren während des Gesundheitsnotstands

Die beispiellose Krisensituation im Tourismussektor erfordert eine vorübergehende Anpassung der Registrierungs-, Klassifizierungs- und Kennzeichnungssysteme, für die Atout France verantwortlich ist, und daher:

  • während dieser Ausnahmezeit die betroffenen Fachkräfte von den Verfahren und Formalitäten im Zusammenhang mit der Erneuerung ihrer Registrierung, ihrer Einstufung oder des Vignobles & Découvertes-Labels auszunehmen;  
  • Vermeiden Sie den plötzlichen Verlust von Registrierungen, wenn kein Verlängerungsprozess vorliegt, der aufgrund der Aussetzung oder Einschränkung der Tätigkeit der betreffenden Betreiber unmöglich oder sehr schwierig wird, unbeschadet der üblichen Kontrollen, für die Atout France verantwortlich ist. 
  • Verhindern Sie das Erlöschen von Rankings, die ohne einen Erneuerungsprozess abgelaufen sind, der aufgrund der Schwierigkeiten, Kosten für eine Inspektion zu verursachen, die auf jeden Fall nicht stattfinden könnte, unmöglich oder sehr schwierig wird. 

Registrierungen, Klassifizierungen und Etiketten, die ab dem 12. März 2020 nicht mehr wirksam sein sollten bleiben bis auf weiteres gültig. Die betroffenen Fachkräfte sind daher in dieser Ausnahmezeit von der Erneuerung ihrer Registrierung, Klassifizierung oder Kennzeichnung befreit.   

Sie werden von Atout France rechtzeitig kontaktiert, um diese Verfahren einzuleiten, wobei festgelegt wird, dass Atout France über die neuen geltenden Bestimmungen hinaus in den Monaten nach dem Ende des Gesundheitszustands besondere Güte zeigen wird. . In dieser Ausnahmezeit wird Atout France weiterhin neue Registrierungs-, Klassifizierungs- und Kennzeichnungsanträge prüfen und die entsprechenden Entscheidungen treffen. 

Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Artikel von Atout France hier.