Ein Artikel von Maud, hinzugefügt am 17. April 2020 1 min. lesen

Die Region hatte bereits zum 1. April ein Erste-Hilfe-Paket aufgelegt. Nach der Ausweitung der Beschränkung der Franzosen sind die beruflichen Aktivitäten stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund wird eine zweite Hilfskomponente für erstellt.

Es ist möglich, diese zusätzliche Beihilfe zwischen 2 und 000 Euro zu beantragen. Um von dieser Unterstützung zu profitieren, müssen jedoch vier Kriterien erfüllt sein:

  • Hilfe im Rahmen der ersten Komponente des Solidaritätsfonds erhalten haben;
  • Beschäftige am 1. März 2020 mindestens einen Mitarbeiter in CDI oder CDD;
  • Einen negativen Saldo zwischen dem verfügbaren Vermögen und der Summe der nach 30 Tagen fälligen Schulden und den für die Monate März und April fälligen festen Gebühren, einschließlich gewerblicher oder beruflicher Mieten, zu erfassen;
  • Nachdem seit dem 1. März ein Bargelddarlehen in angemessener Höhe abgelehnt wurde (dh ein Betrag von weniger als 25% des Umsatzes)

Um Ihre Anfrage zu stellen, gehen Sie zu die dedizierte Plattform.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, gehen Sie zu Standort der Region Île-de-France.